Beerdigung

Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Oft sind sie auch schon per Vertrag beim Bestattungsunternehmen festgelegt. Dann müssen sie berücksichtigt werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.

Ausnahme bildet hier die "Aschenverstreuung",  ohne Urne und Sarg wird die Asche auf die Erde gegeben. Es gibt weder Grabstein noch hinweisende Plakette. Diese Bestattungsart kann nur der Mensch selbst zu Lebzeiten anordnen und vertraglich festlegen.

Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?
Wenn jemand aus der Kirche ausgetreten ist, dann sollte diese Haltung von allen auch im Tod respektiert werden. Es sollte nie gegen den ausdrücklich geäußerten Wunsch des Verstorbenen gehandelt werden. Wenn Angehörige als Kirchenmitglieder Trost suchen in ihrer Gemeinde, dann kann auf ihren Wunsch und für sie gegebenenfalls eine kirchliche Trauerfeier gehalten werden.

Kommt die Pfarrerin zu mir, wenn ich einen Angehörigen verloren habe?
Wenn der Verstorbene kirchlich bestattet werden möchte/soll, findet ein Besuch der Pfarrerin bei den Angehörigen statt. Dieser dient in 1. Linie der begleitenden Seelsorge, aber auch der Vorbereitung der Trauerfeier. In diesem Gespräch wird über die Wünsche des Verstorbenen bzw. der Angehörigen ausführlich gesprochen. In diesem Gespräch wird auch über die Lied- und Musikauswahl gesprochen.

Nicht möglich sind hier Lieder, die vom Text her der christlichen Botschaft von der Auferstehunghoffnung widersprechen. Auf Wunsch folgen selbstverständlich auch Besuche nach der Bestattung.

Gibt es eine ökumenische Bestattung?
Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarrer/ der zuständigen Pfarrerin abgesprochen werden.

Kann jemand, der Selbstmord begangen hat, kirchlich bestattet werden?
Ja, ein Selbstmord ist kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung.

Was ist eine Aussegnung?
Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Auch im Krankenhaus oder Seniorenwohnheim ist dies möglich. Die Pfarrerin kommt gerne.

Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?
Von kirchlicher Seite aus gibt es dabei keine Probleme. Wünschenswert ist, dass der bisherige Ortspfarrer/Ortspfarrerin die Trauerfeier hält, da er/sie eine Beziehung zum Verstorbenen/zur Verstorbenen hatte. Auch die Stadt Meerbusch ermöglicht die Bestattung Auswärtiger.

Was kostet eine Beerdigung?
Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle und die Inanspruchnahme des Organisten oder der Organistin hinzukommen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass eine Trauerfeier in einer unserer beiden Kirchen abgehalten wird. Dann ist dies kostenlos.

Muss bei einer Trauerfeier unbedingt gesungen werden?
Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Es bleibt aber zu bedenken, dass der Gesang hilfreich sein kann und mitunter Trost zu spenden vermag. Gerade den nicht unmittelbar Betreffenen ist es eine große Hilfe zu singen und damit die eigene Hilflosigkeit zu überwinden. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen, wenn sich Musiker dafür finden lassen. Immer häufiger wird der Wunsch geäußert, Musik von der CD abzuspielen. Dies ist möglich, doch sollten die gewünschten Stücke im Trauergespräch mit der Pfarrerin besprochen werden, damit sie auch dem Charakter eines Gottesdienstes entsprechen.

Können wir auch selbst als Angehörige oder Freunde etwas zur Gestaltung der Trauerfeier beitragen?
Eigene Beiträge zur Trauerfeier müssen mit der zuständigen Pfarrerin abgesprochen sein. Wenn sie als Freund beispielsweise einen Beitrag leisten wollen, sollten Sie dies auch mit den engsten Angehörigen besprechen.
Solche Beiträge können sein: Musik, Gedichte, Gebet, kurze Rede...

Gemeindebüro

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Küsterin
Beate Kasprowicz

Pfarrerin
Heike Gabernig

Versöhnungskirche

Mönkesweg 22
40670 Meerbusch-Strümp

Küsterin
Caroline Gruß

Pfarrerin
Karin Schwark